Schottergarten nah

Laut eines Gerichtsurteils in Niedersachsen können Schottergärten künftig leichter beseitigt werden. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Lüneburg) in letzter Instanz entschieden, dass die Bauaufsichtsbehörden nach der Landesbauordnung die Beseitigung von Schottergärten anordnen können. Mit einer Anfrage möchten die Grünen im Rat klären, ob das Urteil aus Niedersachsen auch auf NRW übertragbar ist.

Durch die Versiegelung tragen Schottergärten zur Erhitzung des Stadtklimas und zum Verlust der Artenvielfalt bei. Interessierte, die jetzt Flächen entsiegeln und ökologische aufwerten wollen, können bei der Stadt einen Antrag auf Mittel aus dem Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ (externer Link) stellen. Das Förderprogramm wurde am 8. Februar 2023 vom Umweltausschuss beschlossen. Insgesamt stehen Fördermittel in der Höhe von 300.000 € zur Verfügung. Hier lässt sich die städtische Vorlage als PDF herunter laden.

Schottergärten beseitigen – Förderung durch die Stadt

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