Laut eines Gerichtsurteils in Niedersachsen können Schottergärten künftig leichter beseitigt werden. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Lüneburg) in letzter Instanz entschieden, dass die Bauaufsichtsbehörden nach der Landesbauordnung die Beseitigung von Schottergärten anordnen können. Mit einer Anfrage möchten die Grünen im
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Interessengemeinschaft rund um die Grummer Teiche