Park mit Weg, rechts Schild hinter Büschen

Vielleicht ist Ihnen schon mal das grüne dreieckige Schild am Eingang zu den Teichen aufgefallen: Landschaftsschutzgebiet. Zum Teil sind sie inzwischen auch hinter dem Grün verschwunden, so wie im Titelbild am Eingang Agger-/ Ennepestraße. Aber was bedeutet das eigentlich? Was wird da eigentlich vor wem geschützt?

Bundesnaturschutz-Gesetz

Grundsätzlich sind hier Handlungen, Eingriffe und Planungen verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern. Landschaftsschutzgebiete (kurz LSG) sind Gebiete, in denen nach § 26 (Abs. 1) des Bundesnaturschutzgesetzes „ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist“. Dort sind 3 Kriterien aufgeführt:

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Oft kaum noch zu entdecken:
Hinweisschild Landschafts-Schutzgebiet

Landschaften werden geschützt

Als Instrument des Flächenschutzes sollen Landschaftsschutzgebiete Landschaftszusammenhänge und das Landschaftsbild erhalten. Eine Gegend als Landschaftsschutzgebiet zu beschildern kann aus ökologischen oder ästhetischen Gründen, aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung oder zu Erholungszwecken erfolgen. Diese Gebiete sollen dann in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden. Damit soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert und die Regenerations- und Nutzungsfähigkeit der Naturgüter erhalten werden. Wird ein Gebiet also als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, soll damit auch der weitere Flächenverbrauch durch Siedlungen, Industrie und Infrastrukturmaßnahmen gestoppt werden.

Naturschutz oder Landschaftsschutz?

Gegenüber den Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete meist größer und es gibt deutlich weniger tief greifende Regelungen und Auflagen. Landschaftsschutzgebiete sind insbesondere für wenig von Menschen genutzte Gebiete gedacht, Naturschutzgebiete sollen vor der übermäßigen Nutzung durch den Menschen schützen. In NRW sind 42,4% der Fläche Landschaftsschutzgebiete, das ist der höchste Anteil in Deutschland. Insbesondere das Sauer- und Siegerland sind zu großen Teilen LSGs.

Mehr Hintergrund:

Das LSG-4409-048 heißt „LSG-Grummer Bachtal in Bochum-Mitte, Grumme und Fahnendahl in Bochum-Nord“ und wurde 1974 per Verordnung eingerichtet. Es gehört damit zu den ältesten in Bochum. Es ist knapp 70 Hektar groß. Koordinaten: Standort bei GeoHack (externe Webseite).

Schutzgebiete und wertvolle Naturräume: Externe Webseite des Landes Nordrhein-Westfalen (Umwelt.nrw.de)

Grummer Teiche sind Landschafts-Schutzgebiet – Aber: Was bedeutet das?

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